Jungunternehmer

Teilnahme als Jungunternehmer*in (New Entrepreneur)  an „Erasmus for Young Entrepreneurs“:

  • Gehen Sie für einen 1 bis 6 monatigen Austausch zu einem/ einer erfahrenen Gastunternehmer*in ins europäische Ausland.
  • NEU!!! Seit 2018 ist auch ein 1 bis 3 monatiger Aufenthalt bei einem/ einer Gastunternehmer*in in den USA, Singapur oder Israel möglich. Und ganz neu seit März 2021: Gehen Sie nach Taiwan, Kanada oder Südkorea! Lesen Sie hier mehr dazu.
  • Für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes erhalten Sie von dem Programm „Erasmus für Jungunternehmer“ einen finanziellen Zuschuss. Die Höhe dieses Zuschusses ist abhängig von Ihrem Zielland.
  • Erhalten Sie bei Ihrem/ Ihrer Gastunternehmer*in Einblicke in die Leitung eines  kleinen oder mittelständischen Unternehmens.
  • Erwerben Sie die nötigen Fähigkeiten zur Leitung eines Unternehmens. Dies wird Ihnen den Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtern.
  • Profitieren Sie vom Zugang zu neuen Märkten, internationaler Kooperation und der Chance auf Zusammenarbeit mit ausländischen Geschäftspartnern.

 

Teilnahmevoraussetzung:

  • Sie haben innerhalb der letzten drei Jahre ein eigenes Unternehmen gegründet; ODER
  • Sie haben fest vor, ein Unternehmen zu gründen und können einen realistischen Geschäftsplan vorlegen.
  • Sie wohnen in Deutschland und haben auch innerhalb der letzten 12 Monate mindestens 6 Monate in Deutschland gewohnt (unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit).
  • Bewerben Sie sich als Jungunternehmer*in (New Entrepreneur) auf der offiziellen „Erasmus for young Entrepreneur“ IT Plattform, mit Auswahl der BUPNET GmbH als Ihre lokale Kontaktstelle (Intermediate Organisation).

Zum Nachlesen finden Sie diese Informationen auch im Flyer der Europäischen Kommission.

Erfahrungsberichte von Jungunternehmer*innen, die BUPNET zu Unternehmer*innen ins europäische Ausland vermittelt hat, finden Sie hier.